Winterdienst Oldenburg – Ihr Spezialbetrieb für Winterdienst in Oldenburg!

Winterdienst Oldenburg übernimmt die Schneeräumung, die Eisbeseitigung, den Schneeabtransport, die Streugut- und die Eiszapfenbeseitigung sowie die Schneeberäumung von Dächern.

Verkehrssicherheit statt Straßenglätte in Oldenburg!

Wir sind Ihr Spezialist für die Schnee- und Glatteisbeseitigung in Oldenburg.

Wir sorgen für die Erhaltung der Verkehrssicherheit in Oldenburg: mit unseren Spezialfahrzeugen für Winterdienst befreien wir Straßen, Parkplätze und Gehwege von Schnee und Eis, und halten die Zu- und Auffahrten Ihrer Grundstücke schnee- und eisfrei.

Wir stellen uns flexibel auf die aktuellen Witterungsverhältnisse ein! Wir übernehmen die Räumung von Schnee und die damit verbundene Streuung von Splitt der öffentlichen und privaten Flächen Ihres Grundstücks in Oldenburg und Umland. Auch bei plötzlichem Wintereinbruch oder bei lang anhaltenden Schneefällen können Sie sich auf uns verlassen!

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Räumung und Streuung der öffentlichen und privaten Flächen in Oldenburg!

Wir sorgen für die Räumung und Streuung der öffentlichen und privaten Flächen Ihres Grundstücks in Oldenburg. Das bedeutet Unfallvorsorge und die Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit.

Mit unserem geschulten Fachpersonal garantieren wir eine ordnungsgemäße und saubere Durchführung der übernommenen Arbeiten – auch bei extremen Witterungssituationen!

Unser moderner Fuhrpark verwendet ausschließlich umweltfreundliche Streumittel.
Wir setzen Räumfahrzeuge mit Schneepflug oder Kehrmaschinen und Große Streuer ein. Es wird aber auch manuell gearbeitet, je nach Bedarf mit Einachsern.

Nehmen Sie Kontakt auf – telefonisch unter 0421 / 308 60 55 oder über unser Kontaktformular.

Räum- und Streupflicht in Oldenburg – Verkehrssicherungspflicht!

Die extremen Winter der letzten Jahre haben gezeigt: für Privatpersonen ist eine Räumung gemäß der gesetzlichen Vorgaben aus beruflichen, zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen kaum umzusetzen. Als Haus- oder Grundstückseigentümer haften Sie aber unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen (Verkehrssicherungspflicht)!

Übertragen Sie die gesetzlichen Pflichten (Räum- und Streupflicht) zur Schneeräumung und der Beseitigung der Straßenglätte einem vertrauenswürdigen Vertragspartner. Wir arbeiten selbstverständlich nach den aktuellen Straßenreinigungsgesetzen.